Unsere Kanzlei ist traditionell zivilrechtlich ausgerichtet.
Durch zuverlässige Vertragsgestaltung streben wir die Vermeidung von Streitigkeiten an. Wir machen für Sie alle in Betracht kommenden Ansprüche geltend bzw. wehren sie nach Möglichkeit ab. Soweit sich aufgetretene Streitfälle hierzu eignen bzw. es in Ihrem Interessse liegt, bemühen wir uns durch Verhandlungen um außergerichtliche Streitbeilegung. Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen auch in allen gerichtlichen Verfahren.
Die Kanzlei vom Ursprung bis heute
Die Kanzlei wurde gegründet von Rechtsanwalt Robert Gotzen (*1921, †1997), Anwaltszulassung 1952. Zunächst Zusammenarbeit mit Dr. Hubert Ney, der 1956 zum Ministerpräsidenten des Saarlandes gewählt wurde. Ab 1956 eigene Anwaltskanzlei.
seit 1965 in der Kanzlei, bis 2010. Seit 1976 firmierte die Kanzlei unter dem Namen Rechtsanwälte Gotzen & Stein.
seit 1982 in der Kanzlei tätig, seit 1985 als Rechtsanwalt, seit 2001 auch Fachanwalt für Familienrecht.
Rechtsanwalt Nicolas Gotzen unterstützt die Kanzlei seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2017.
Im Januar 2023 Umfirmierung zu CNG Gotzen Rechtsanwälte.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Christoph Gotzen arbeitete nach seinem 1. Staatsexamen im Jahre 1982 zunächst als freier Mitarbeiter in der väterlichen Kanzlei. 1985 folgte das zweite Staatsexamen, die Anwaltszulassung und Kanzleieintritt. Seit 2001 Fachanwalt für Familienrecht. Seit 2005 Mitglied der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatungsvereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. und seit September 2008 zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT).
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz mit den Schwerpunkten Familien- und Erbrecht sowie Internationales Privatrecht und dem Referendariat mit Stationen am LG Bad Kreuznach und LG Mainz, sowie einer zivilrechtlich orientierten Kanzlei in Mainz nahm Rechtsanwalt Nicolas Gotzen im Jahr 2017 seine Tätigkeit als freier Mitarbeiter in der Kanzlei auf. Hierauf folgte der Fachanwaltslehrgang Erbrecht, welchen er im gleichen Jahr erfolgreich abschloss. Seit Oktober 2021 zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und seit Februar 2024 Fachanwalt für Erbrecht.
Rechtsanwaltsfachangestellte und Büroleiterin
Wirtschaftsfachwirtin
Gymnasiumstraße 1
66740 Saarlouis
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Fon: +49 (0) 6831/42044
Fax: +49 (0) 6831/48112